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PV-Info 10, Oktober 2008, Seite 16

Neue Richtlinien für die betriebliche Lehrstellenförderung

Mag. Christa Kocher

Durch die Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) wurde die betriebliche Lehrstellenförderung den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern übertragen. Da das BAG nur die neuen Förderziele regelt, waren genaue Richtlinien hinsichtlich Höhe, Dauer und Gewährungsvoraussetzungen nötig. Diese wurden durch den neuen Förderausschuss erarbeitet und liegen nun vor.

One-Stop-Shop

Alle betrieblichen Förderanträge sind bei der Lehrlingsstelle des Bundeslandes einzureichen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat (One-Stop-Shop). Eine Förderung kann jedes Unternehmen beantragen, das zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt ist (Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen werden S. 17nicht gefördert). Jede Förderung kann im Nachhinein, zumeist drei Monate nach Ablauf des Lehrjahres, der Lehrabschlussprüfung bzw. der jeweiligen Maßnahme, beantragt werden.

Basisförderung

Sie löst bei Lehrverhältnissen, die neu nach dem begründet werden , die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie ab (diese gilt für alle Lehrverhältnisse, die vor dem beginnen, weiter). Die Basisförderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres (erstmals also Ende Juni 2009) beantragt werden.

Die Förderhöhe beträgt

  • im erst...

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