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Zumutbarkeit von Wegzeiten im Arbeitslosenversicherungsrecht
Ob ein Arbeitsplatz einem Arbeitslosen zumutbar ist, hängt unter anderem davon ab, wie viel Zeit er braucht, um diesen zu erreichen. In der Entscheidung vom , 2006/08/0157, hat der VwGH zu den dafür geltenden – relativ komplizierten – gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich Position bezogen.
Sachverhalt
Die Arbeitslose hatte ihr Dienstverhältnis (Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von vier Stunden täglich) in der Probezeit gelöst , weil sich die (lange) Fahrtzeit zum Arbeitsplatz für sie nicht gerechnet hätte. Das Arbeitsmarktservice (AMS) sperrte ihr daraufhin für vier Wochen die Notstandshilfe . Der VwGH hatte über die Rechtmäßigkeit dieser Sperre zu befinden.
Länge des Arbeitswegs als Nachsichtsgrund
Der VwGH hielt zunächst fest, dass die (zu lange) Dauer des Arbeitswegs ein Absehen von der Sperre der Notstandshilfe (so genannte Nachsicht ) rechtfertigt. Für die Frage, ob die Länge des Arbeitswegs ein Nachsichtsgrund ist, sind die Zumutbarkeitsbestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) heranzuziehen.
Berechnungsmodalitäten
Im konkreten Fall wurde für die Berechnung der Wegzeit vom AMS ausschließlich die reine Fahrzeit mit dem Pkw veranschlagt, also S. 33ohne Berück...