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Besonderheiten bei Zinsforderungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
Macht ein Arbeitnehmer eine Geldforderung gegen seinen Arbeitgeber (zB auf ausständiges Entgelt, Diäten, Kündigungsentschädigung) oder ein Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer (zB auf Rückzahlung eines irrtümlich ausbezahlten Entgelts) geltend, so können sie neben der eigentlichen Geldforderung auch die gesetzlichen Zinsen verlangen. Doch welche Besonderheiten gilt es dabei zu beachten? Was versteht man unter „vertretbarer Rechtsansicht“?
Höhe der gesetzlichen Zinsen
Die Höhe der gesetzlichen Zinsen hängt davon ab, ob die Verzögerung der Zahlung auf einer „vertretbaren Rechtsansicht“ des säumigen Schuldners (meist Arbeitgebers) beruht.
Die Höhe der gesetzlichen Zinsen beträgt bei „vertretbarer Rechtsansicht“ des Schuldners 4 % im Jahr (§ 1000 Abs 1 ABGB), bei „unvertretbarer Rechtsansicht“ des Schuldners 8 % im Jahr über dem Basiszinssatz. Der aktuelle Basiszinssatz (auf der Internetseite der Oesterreichischen Nationalbank unter www.oenb.at/de/rund_ums_geld/zinssaetze/zinssaetze_und_wechselkurse.jsp veröffentlicht) beträgt seit 3,19 % im Jahr. Die Höhe der gesetzlichen Zinsen bei „ unvertretbarer Rechtsansicht“ des Schuldners beträgt daher derzeit 11,19 % im Jahr (vgl § 49a Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz – ASGG).
Dieser Zin...