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Häufig gestellte Fragen zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
In diesem Artikel werden häufig gestellte Fragen, die immer wieder zu Problemen bei der Vollziehung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) führen, näher behandelt.
In der Praxis gibt es im BUAG vor allem zwei Bereiche, die zu Schwierigkeiten sowie manchmal zu Unverständnis führen: Ein erstes Problem zeigt sich bei der Anwendung der Arbeitszeiteinteilung „lange/kurze Woche“ in Verbindung mit gehaltenem (angetretenem) Urlaub. 1)
Das zweite häufig gestellte Problem liegt bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitig noch offenem Urlaubsanspruch gegenüber der BUAK bzw bei der Beendigung im Krankenstand oder während eines Krankenstands.
1) Der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe sieht vor, dass die Normalarbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von zwei Wochen aus einer Woche mit fünf Arbeitstagen („lange Woche“) und einer Woche mit vier Arbeitstagen („kurze Woche“) unter Einhaltung gewisser Grenzen verteilt werden kann.
„Lange/kurze Woche“ in Verbindung mit Urlaub
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer, die dem BUAG unterliegen, fünf bzw nach Erreichen von 1150 Anwartschaftswochen sechs Wochen Urlaub . Daran ändert auch die Verteilung der Normalarbeitszeit auf eine „lange Wo...