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PV-Info 3, März 2008, Seite 10

Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft

Mag. Andreas Gerhartl

Durch die Verordnungen BGBl II 2008/7 vom und BGBl II 2008/52 vom hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Kontingente für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt.

Verteilung nach Bundesländern

Die entsprechenden Kontingente verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:


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Burgenland
475
Kärnten
400
Niederösterreich
1.540
Oberösterreich
860
Salzburg
45
Steiermark
1.210
Tirol
350
Vorarlberg
80
Wien
550
Gesamt
5.510

Im Rahmen dieser Kontingente dürfen bis Beschäftigungsbewilligungen bis zu einer Gesamtdauer von grundsätzlich sechs Monaten erteilt werden. Für Ausländer aus den „neuen“ EU-Mitgliedstaaten, die schon in den vorangegangenen drei Jahren jeweils im Rahmen eines Kontingents im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft beschäftigt waren, darf die Gesamtdauer der Beschäftigungsbewilligungen bis zu neun Monate betragen. Die Geltungsdauer der Beschäftigungsbewilligungen muss aber in allen Fällen spätestens mit enden . Ausländer aus den „neuen“ EU-Mitgliedstaaten sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.

Mag. Andreas Gerhartl
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