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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Unter der neuen Rubrik „Kurz notiert“ finden Sie interessante und wichtige Informationen, die Sie für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen.
Schwerarbeit – Fragen und Antworten
Die Meldeverpflichtung hinsichtlich der Schwerarbeitszeiten führt in der Praxis bei den Gebietskrankenkassen zu vermehrten Kundenanfragen:
Wer ist örtlich zuständig?
„Wechselt während des Jahres die örtliche Zuständigkeit der Gebietskrankenkasse (wegen Wechsel des Beschäftigungsortes), ist die Schwerarbeitsmeldung jeweils bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zu erstatten. Seitens der Gebietskrankenkasse erfolgt ein Abgleich der Schwerarbeitszeit mit der Versicherungszeit.“
Ihr EDV-Programm hat die „örtliche Zuständigkeit“ entsprechend zu protokollieren .
Beispiel
Die Beschäftigung wird vom bis in Oberösterreich und ab in Wien ausgeübt. Wer ist die jeweils örtlich zuständige Gebietskrankenkasse für die Erstattung der Schwerarbeitsmeldung?
Lösung:
Die Schwerarbeitsmeldung ist für die Zeit
vom bis bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse und
vom bis bei der Wiener Gebietskrankenkasse
zu erstatten.
Weitere Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie unter www.oeeg...