zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 5, Mai 2008, Seite 17

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Hannelore Ortner

Unter der neuen Rubrik „Kurz notiert“ finden Sie interessante und wichtige Informationen, die Sie für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen.

Schwerarbeit – Fragen und Antworten

Die Meldeverpflichtung hinsichtlich der Schwerarbeitszeiten führt in der Praxis bei den Gebietskrankenkassen zu vermehrten Kundenanfragen:

Wer ist örtlich zuständig?

„Wechselt während des Jahres die örtliche Zuständigkeit der Gebietskrankenkasse (wegen Wechsel des Beschäftigungsortes), ist die Schwerarbeitsmeldung jeweils bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zu erstatten. Seitens der Gebietskrankenkasse erfolgt ein Abgleich der Schwerarbeitszeit mit der Versicherungszeit.“

Ihr EDV-Programm hat die „örtliche Zuständigkeit“ entsprechend zu protokollieren .

Beispiel

Die Beschäftigung wird vom bis in Oberösterreich und ab in Wien ausgeübt. Wer ist die jeweils örtlich zuständige Gebietskrankenkasse für die Erstattung der Schwerarbeitsmeldung?

Lösung:

Die Schwerarbeitsmeldung ist für die Zeit

  • vom bis bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse und

  • vom bis bei der Wiener Gebietskrankenkasse

zu erstatten.

Weitere Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie unter www.oeeg...

Daten werden geladen...