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PV-Info 1, Jänner 2008, Seite 14

Fallweise Beschäftigte – Mindestangaben-Anmeldung

Wilfried Ortner

Für fallweise Beschäftigte ist die Mindestangaben-Anmeldung für jeden Arbeitstag zu erstatten. Darüber wurde in PV-Info 11/2007 bereits ausführlich berichtet. Nun gibt es eine Ausnahme dazu.

Für jeden Arbeitstag ist eine Mindestangaben-Anmeldung zu erstatten.
Dies gilt auch für aufeinanderfolgende Tage.

Beispiel 1

Dienstbeginn: Samstag , 22.00 Uhr,
Dienstende: Sonntag , 3.00 Uhr,

Dienstbeginn: Sonntag , 14.00 Uhr,
Dienstende: Sonntag , 20.00 Uhr.

Wie ist zu melden?

Lösung:

Die tageweise Beschäftigung am ist ebenso zu melden wie die am . Zu begründen ist dies insofern, als zwischen beiden Beschäftigungsverhältnissen eine Unterbrechung besteht.

Ausnahmeregelung

Nach einem Beschluss der Sozialversicherungsträger ist im nachstehenden Fall wie folgt zu melden:

Beispiel 2

Dienstbeginn: Samstag , 22.00 Uhr,
Dienstende: Sonntag , 3.00 Uhr.

Wie ist hier zu melden?

Lösung:

Da eine durchgehende Beschäftigung vorliegt, ist in diesem Ausnahmefall (Dienst vom 12. 1. auf den 13. 1.) nur eine Mindestangaben-Anmeldung für den zu übermitteln.

Wilfried Ortner
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