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Fallweise Beschäftigte – Mindestangaben-Anmeldung
Für fallweise Beschäftigte ist die Mindestangaben-Anmeldung für jeden Arbeitstag zu erstatten. Darüber wurde in PV-Info 11/2007 bereits ausführlich berichtet. Nun gibt es eine Ausnahme dazu.
Für jeden Arbeitstag ist eine Mindestangaben-Anmeldung zu erstatten.
Dies gilt auch für aufeinanderfolgende Tage.
Beispiel 1
Dienstbeginn: Samstag , 22.00 Uhr,
Dienstende: Sonntag , 3.00 Uhr,
Dienstbeginn: Sonntag , 14.00 Uhr,
Dienstende: Sonntag , 20.00 Uhr.
Wie ist zu melden?
Lösung:
Die tageweise Beschäftigung am ist ebenso zu melden wie die am . Zu begründen ist dies insofern, als zwischen beiden Beschäftigungsverhältnissen eine Unterbrechung besteht.
Ausnahmeregelung
Nach einem Beschluss der Sozialversicherungsträger ist im nachstehenden Fall wie folgt zu melden:
Beispiel 2
Dienstbeginn: Samstag , 22.00 Uhr,
Dienstende: Sonntag , 3.00 Uhr.
Wie ist hier zu melden?
Lösung:
Da eine durchgehende Beschäftigung vorliegt, ist in diesem Ausnahmefall (Dienst vom 12. 1. auf den 13. 1.) nur eine Mindestangaben-Anmeldung für den zu übermitteln.