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PV-Info 1, Jänner 2008, Seite 9

Anmeldung vor Arbeitsantritt – Sanktionen

Wilfried Ortner

Im Zusammenhang mit den neuen melderechtlichen Vorschriften wurden auch die Sanktionsbestimmungen adaptiert. Als Fortsetzung zu den in PV-Info 8/2007 und 11/2007 erschienenen Artikeln über die Anmeldung vor Arbeitsantritt berichten wir in diesem Beitrag nochmals ausführlich über Verstöße gegen die melderechtlichen Vorschriften und die diesbezüglichen Strafbestimmungen. Grundsätzliche

Grundsätzliche Neuerung

Die Versicherungsträger und die Abgabenbehörden des Bundes sind bei Betretungen ab dem verpflichtet , Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Anmeldung vor Arbeitsantritt anzuzeigen . Neben den

  • Verwaltungsstrafen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat)

  • können die Versicherungsträger wie bisher auch Beitragszuschläge verhängen.

S. 10 Verwaltungsstrafen durch die Bezirksverwaltungsbehörde

Wird eine Person

  • von den Prüforganen des Bundes (KIAB, Polizei usw) oder der Sozialversicherung

  • anlässlich einer Kontrolle bei der Arbeit „betreten“ (angetroffen, vorgefunden),

  • ohne dass eine (korrekte) Mindestangaben-Anmeldung bzw eine vollständige Anmeldung (mit einem Meldezeitpunkt vor Arbeitsantritt) aufliegt,

ist ab verpflichtend eine Anzeige bei de...

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