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Abfertigungsberechnung bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit – ein Überblick unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur
Der OGH hat sich in einer jüngeren Entscheidung mit der Frage der Abfertigungsberechnung bei einer Arbeitnehmerin beschäftigt, die jährlich zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung wechselte. Konkret war die Angestellte jedes Jahr in den Monaten von Mai bis August 20 Stunden pro Woche beschäftigt, in den restlichen 8 Monaten des Jahres vollzeitbeschäftigt mit 38,5 Stunden pro Woche ().
Rechtsgrundlage
Gemäß § 23 Abs 1 Angestelltengesetz (AngG) beträgt die gesetzliche Abfertigung in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein bestimmtes Vielfaches des dem Angestellten „für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührenden Entgelts“.
Regelmäßig wiederkehrender Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
Bei einem regelmäßigem Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung ist nach der eingangs zitierten Entscheidung des OGH eine Durchschnittsberechnung des letzten Jahres bei der Ermittlung der Abfertigung anzustellen. Ob die Dauer der Teilzeitbeschäftigung im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung lediglich einen geringfügigen Anteil ausmacht S. 32(im entschiedenen Fall arbeitete die Angestellte zu 2/3 des Jahres Vollzeit und lediglich 1/3 des Jahres Teil...