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Anleihen: Steueroptimierung für natürliche Personen und Privatstiftungen
Umtausch von Altbestand in Neubestand kann sinnvoll sein
Die neue Kursgewinnbesteuerung tritt mit in Kraft. Mit diesem Beitrag sollen für Besitzer von Anleihen Optimierungsvorschläge aufgezeigt werden. Auch wenn es auf den ersten Blick eigenartig klingt: Aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus kann der „Umtausch“ von Anleihen des Altbestands in Anleihen des Neubestands steuerlich von Vorteil sein. Dieser Beitrag beschränkt sich auf öffentlich angebotene Anleihen, die gemäß § 27a Abs. 1 EStG mit dem besonderen Steuersatz i. H. v. 25% belegt werden.
1. Systemumstellung bei Anleihen
Die neue Kursgewinnbesteuerung und die damit einhergehende Besteuerung von Kursgewinnen im Rahmen der KESt führen zu weitreichenden Umstellungen im System der Besteuerung von Anleihen. Zinsen werden durch Abzug von KESt besteuert. Kursgewinne waren schon bisher als Unterschiedsbeträge gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG i. d. F. vor dem BBG 2011 steuerpflichtig, soweit sich der Einlösungswert über dem Ausgabewert liegt und eine 2%ige Freigrenze überschritten ist. Andere Wertveränderungen sind steuerneutral. Bei Kauf und Verkauf von Anleihen wurden Stückzinsen im Rahmen der KESt abgegrenzt. Stückzinsen sind mit dem Kaufpreis der Anleihen abgerechnete anteilige Zinsen zwischen zwei Kuponterminen. Diese Reg...