Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz wurde per in etlichen Punkten novelliert (BGBl I 2007/78 vom ). Die Neuregelung der Entsendung nach Österreich, die Einschränkung der Meldepflichten an das Arbeitsmarktservice (AMS) und die Saisonnier-Regelung werden im Beitrag von Hannelore Ortner (siehe in dieser Ausgabe auf Seite 16) dargestellt. Der folgende Beitrag widmet sich daher den übrigen für die Praxis besonders relevanten Neuerungen.
Ausnahme für subsidiär Schutzberechtigte
Subsidiär Schutzberechtigte sind Ausländer, die in Österreich kein Asyl erhalten, aber bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland einer realen Gefahr oder einer ernsthaften Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen von Konflikten ausgesetzt sind. Sobald einem Ausländer der Status als subsidiär Schutzberechtigter zuerkannt wurde, darf er sofort eine Beschäftigung aufnehmen , ohne eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einholen zu müssen. Bisher musste dafür eine Frist von einem Jahr abgewartet werden.
Ausnahme für Kinder und Ehegatten von Forschern
Ausländer, die eine wissenschaftliche Tätigkeit in der Forschung und Lehre, einschließlich des künstlerischen Bereichs, ausüben, waren bereits bisher vom Geltung...