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Voraussetzungen für eine Beschäftigungsbewilligung
Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich ist im Regelfall an das Vorliegen eines Berechtigungstitels gebunden. Die Beschäftigungsbewilligung ist der für die Praxis wichtigste dieser Titel. Der folgende Beitrag widmet sich den Voraussetzungen, die für die Erteilung dieser Bewilligung erfüllt sein müssen.
Wann braucht der Arbeitgeber eine Beschäftigungsbewilligung?
Der Arbeitgeber braucht eine Beschäftigungsbewilligung, wenn die ausländische Arbeitskraft zwar einen Aufenthaltstitel besitzt oder Niederlassungsfreiheit genießt, aber zur bewilligungsfreien Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit in Österreich nicht berechtigt ist. Nicht als Ausländer in diesem Sinne gelten etwa Staatbürger aus den „alten“ EU-/EWR-Staaten. Für die Beschäftigung dieser Personen wird daher auch keine Beschäftigungsbewilligung benötigt.
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung
Die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden. Die wichtigsten davon sind die Einhaltung der geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie ein positiver Ausgang der Prüfung der Arbeitsmarktlage für die beantragte Berufsgruppe.
Im Einzelnen muss zwischen verschiedenen Kategorien von Beschäftigungsbewilligungen unterschieden werden: