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Stabilitätsabgabe für Banken nicht verfassungswidrig
Die mit dem BBG 2011 eingeführte Stabilitätsangabe für Banken ist nach Ansicht des VfGH nicht verfassungswidrig. Nach einer aktuellen Entscheidung des Höchstgerichts hat der Gesetzgeber die ihm verfassungsrechtlich gesetzten Grenzen nicht überschritten, wenn er – vereinfacht gesagt – die Banken an den Kosten für die Bekämpfung der Finanzkrise beteiligt, zumal den Banken eine besondere Verantwortung für diese Krise zukommt ( B 886/11).