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PV-Info 8, August 2007, Seite 12

Pendlerzuschlag für 2008 und 2009

BMF

Arbeitnehmer mit geringem Einkommen erhalten im Weg der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2008 und 2009 eine um max A 90,– höhere Negativsteuer (Pendlerzuschlag).

Bezieht ein Arbeitnehmer ein geringes Einkommen und fällt er deshalb unter die Besteuerungsgrenze, hat er Anspruch auf die so genannte Negativsteuer. Diese ist mit 10 % der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge begrenzt.

S. 13 € 90,– Pendlerzuschlag

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 wurde in Hinblick auf die angehobenen Mineralölsteuersätze das Pendlerpauschale erhöht (siehe PV-Info 5/2007, Seite 6). Personen, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt, würden aber davon nicht profitieren. Daher wird für diese Arbeitnehmer der Höchstbetrag der Negativsteuer von € 110,– auf € 200,– angehoben. Dieser Pendlerzuschlag in der Höhe von höchstens € 90,– steht zu, wenn mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht.

Der Pendlerzuschlag steht für die Kalenderjahre 2008 und 2009 zu und kann daher erstmalig im Jahr 2009 bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 geltend gemacht werden.

Zu beachten ist, dass die Negativsteuer (inkl Pendlerzuschlag) mit 10 % der Arbeitnehmerbeiträ...

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