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Steuerfreie Überstundenzuschläge bei All-inclusive-Vereinbarungen – Beispiele
Wie bereits in der letzten PV-Info kurz berichtet, ist das Herausschälen von steuerfreien Überstundenzuschlägen aus einem All-inclusive-Gehalt neuerdings auch zulässig, wenn die tatsächliche Zahl der durchschnittlich geleisteten Überstunden nicht bekannt ist. Es darf diesfalls eine Überstundenzahl von 20 unterstellt werden. Die praktische Handhabung wird in diesem Artikel anhand von Beispielen dargestellt.
Überraschende Kehrtwendung
Noch vor einigen Monaten stand die völlige Abschaffung steuerfreier Überstundenzuschläge (bei Fehlen einer zahlenmäßigen Vereinbarung) bei All-inclusive-Verträgen im Raum. Völlig überraschend wurde nun stattdessen mit dem 2. LStR-Wartungserlass 2006 die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit sogar erleichtert.
Die entscheidende Textpassage in der Rz 1116a LStR 2002 lautet:
„ Die für die Grundlohnermittlung bei Gesamtgehaltsvereinbarungen erforderliche Anzahl der 50%igen Überstunden ist – sofern kein Nachweis bzw keine zahlenmäßige Vereinbarung vorliegt – glaubhaft zu machen. In diesen Fällen bestehen jedoch keine Bedenken, wenn für die Ermittlung der Zuschläge gemäß § 68 Abs 2 EStG 20 Überstunden als Durchschnittswert für die Ermittlung des Grundlohnes unterstellt werden. “