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Erste OGH-Entscheidung zum Anspruch auf Taggeld nach dem KV für Bauindustrie und Baugewerbe
Gastbeitrag
Herr Rudolf Grafeneder, seit 1986 im Bereich Personalverrechnung in einem der
größten privaten Bauunternehmen tätig:
Vortragender an der Akademie der
Wirtschaftstreuhänder.
Ein Bauarbeiter war bei einem Baumeister beschäftigt, der größtenteils Planungsarbeiten, aber auch Baumeisterarbeiten durchführt (ein bis zwei größerere Bauprojekte jährlich). Dieser Arbeitnehmer arbeitete an 108 Tagen ausschließlich auf den beiden Baustellen, davon an 107 Tagen mehr als drei Stunden.
Er erhielt auf diesen Baustellen ein Mittagsmenü ; auch standen Getränke einschließlich Kaffee unbegrenzt zur Verfügung. Am Sitz des Baumeisters befindet sich neben dem Büro nur ein kleines Lager mit Akten. Die Baumaterialien werden auf anderen Lagerplätzen bzw teilweise bei den jeweiligen Bauprojekten gelagert.
Der Bauarbeiter begehrte mit seiner Klage Taggeld für insgesamt 108 Arbeitstage und stützte sich dabei auf § 9 des Kollektivvertrages für das Baugewerbe .Der Arbeitgeber wendete im Wesentlichen ein, dass er über keinen ständigen ortsfesten Betrieb verfüge, sondern nur ein Planungsbüro habe. Im Üb...