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PV-Info 1, Jänner 2007, Seite 15

Änderungen im Pensionsrecht 2007

PV-Info Redaktion

Verbindliche Auskünfte der Pensionsversicherungsanstalt aus dem für pensionsversicherte Personen zu führenden Pensionskonto gibt es erst ab 2008. Weiters kommt es bei der Parallelrechnung zu einer kleinen Änderung.

Novelle zum APG

Durch eine Gesetzesnovelle zum Allgemeinen Pensionsgesetz 1) erfolgen einige Änderungen zu dem bereits seit geltenden neuen Pensionsrecht.

Diese Änderungen betreffen einerseits das Pensionskonto und andererseits die Parallelrechnung (= Berechnung von Pensionsansprüchen sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Pensionssystem).

1) BGBl I 2006/170, ausgegeben am 28. 12. 2006.

Mitteilung über das Pensionskonto

Die Mitteilungsverpflichtung des Pensionsversicherungsträgers über das Pensionskonto wird um ein Jahr auf das Jahr 2008 verschoben.

Auf Verlangen der versicherten Person hat der zuständige Pensionsversicherungsträger somit erstmals im Jahr 2008 folgende Daten mitzuteilen:

  • die Beitragsgrundlagen des betreffenden Kalenderjahres,

  • die von und für die versicherte Person für das betreffende Kalenderjahr entrichteten Beiträge,

  • die im betreffenden Kalenderjahr erworbene Teilgutschrift,

  • die bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres erworbene ...

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