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Neue Beitragsgruppen für Vorstände
Achtung: Für die Abrechnung von Vorstandsmitgliedern gelten mit Wirkung ab neue Beitragsgruppen.
Wie lauten die neuen Beitragsgruppen?
Vorstandsmitglieder im Sinne des § 4 Abs 1 Z 6 ASVG sind ab in der Beitragsgruppe D2x bzw ab Vollendung des 60. Lebensjahres in D4xu abzurechnen. Zur Orientierung finden Sie in der nachstehenden Tabelle einen Überblick.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beitragsgruppen bei Vorstandsmitgliedern | ||
---|---|---|
bis | NEU ab | |
bis zum 60. Lebensjahr | D2p | D2x |
über dem 60. Lebensjahr | D4pu | D4xu |
Ändern sich dadurch die Beitragssätze?
Die Beitragssätze bleiben von der geänderten Gruppenbezeichnung unberührt und ändern sich daher nicht.
Ist für laufende Fälle eine Änderungsmeldung erforderlich?
Laut einer Information der Oberösterreichischen GKK erfolgt die Umstellung der Beitragsgruppe intern, sodass keine Änderungsmeldung erforderlich ist.