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Außertourliche Anhebung der Lohnpfändungswerte
Durch eine außertourliche gesetzliche Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes haben sich die Lohnpfändungswerte für 2007 stärker erhöht als ursprünglich vorgesehen.
3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006
In rekordverdächtigem Tempo 1) erfolgte per Gesetz eine außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze. Der für die Lohnpfändungswerte entscheidende Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen wurde damit auf € 726,– angehoben. Die daraus resultierenden Lohnpfändungswerte finden Sie in diesem Heft in der Übersicht auf Seite 7 .
1) Zwischen dem Gesetzesantrag und der Kundmachung im Bundesgesetzblatt vergingen kaum mehr als drei Wochen: Der Antrag für dieses Gesetz wurde von der Bundesregierung am 6. 12. 2006 gestellt, am 15. 12. 2006 im Plenum des Nationalrats beschlossen, am 20. 12. 2006 vom Bundesrat genehmigt und am 28. 12. 2006 als 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 (BGBl I 2006/169) veröffentlicht.