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Übernahme von Reisestornokosten durch den Arbeitgeber
Die Auftragslage erfordert es mitunter, dass ein Arbeitnehmer auf Ersuchen seines Arbeitgebers seinen Urlaub storniert oder verschiebt. In diesem Fall hat der Arbeitgeber die dadurch verursachten Reisestornokosten zu ersetzen. Wie sind diese vom Arbeitgeber übernommenen Reisestornokosten abgabenrechtlich zu behandeln? Handelt es sich bei Reisestornokosten um Auslagenersätze, die steuerbare Einkünfte darstellen, oder um Leistungen des Arbeitgebers, die gemäß § 26 Z 2 EStG nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen?
Auslagenersätze
Auslagenersätze sind Vergütungen für Zahlungen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber , dh auf Rechnung des Arbeitgebers und in Stellvertretung des Arbeitgebers, aufgewendet hat. Beim Auslagenersatz müssen die Zwecke des Arbeitgebers im Vordergrund stehen; der Arbeitnehmer darf daran nicht das geringste eigene Interesse haben. Stornokosten für eine Urlaubsreise des Arbeitnehmers sind (obwohl aufgrund des Ersuchens des Arbeitgebers verursacht und daher auch im Interesse des Arbeitgebers getätigt) der Privatsphäre und somit den Interessen des Arbeitnehmers zuzurechnen . Es kann nicht argumentiert werden, dass Stornokosten stellvertretend für d...