Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kollektivvertragsänderungen für Handelsarbeiter und Handelsangestellte ab 1. 1. 2007
Neben den jährlichen Kollektivvertragserhöhungen bringt der Kollektivvertragsabschluss für Handelsarbeiter und Handelsangestellte einige weitere beachtenswerte Änderungen.
KV-Erhöhung
Die Mindestlöhne und Mindestgehälter werden um 2,35 % erhöht , bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht. Im Gegensatz zu den unterjährigen Vorrückungen in den Berufsjahren, die, solange der Istbezug über dem Kollektivvertragsbezug liegt, nicht vorgenommen werden müssen, besteht eine Verpflichtung zur Durchführung der jährlichen Kollektivvertragserhöhungen.
Beispiel 1
Angestellter in Wien, Einstufung in die Gehaltstafel A, Allgemeiner Groß- und Kleinhandel, Gehaltsgebiet A Beschäftigungsgruppe 2, am im 11. Berufsjahr (BJ), Istgehalt € 1.500,–
Wechsel des Berufsjahres (BJ) jeweils mit 1. 4. eines Jahres.
Lösung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
KV Gehalt | Ist Gehalt | Überzahlung | Euroerhöhung | |
---|---|---|---|---|
/11. BJ | € 1.316 | € 1.500 | € 184 | |
/12. BJ | € 1.387 | € 1.500 | € 113 | |
/12. BJ | € 1.420 | € 1.533 | € 113 | € 33 |
Was passiert, wenn die KV-Erhöhung nicht vorgenommen wird?
Werden Kollektivvertragserhöhungen nicht durchgeführt, so kann dies zum einen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn der Dienstnehmer die entsprechenden Erhöhungen sowohl des laufenden Bezugs S. 7a...