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Ausländischer Arbeitgeber im Abgabenrecht
In PV-Info 6/2007 haben wir die Besonderheiten, die es beim ausländischen Arbeitgeber hinsichtlich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu beachten gilt, behandelt. Auch hinsichtlich Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum FLAF, Kommunalsteuer und Wiener Dienstgeberabgabe treten beim ausländischen Arbeitgeber Besonderheiten auf.
Ausländische Arbeitgeber mit Sitz in Österreich
Sofern der ausländische Arbeitgeber einen Sitz in Österreich hat, unterliegen die an die Arbeitnehmer geleisteten Bezüge aufgrund des Vorliegens einer Betriebsstätte im Regelfall und unter Berücksichtigung der geltenden Befreiungen dem Lohnsteuerabzug sowie der Beitragspflicht zum Familienlastenausgleichsfonds (DB zum FLAF), der Kommunalsteuer und der Wiener Dienstgeberabgabe.
Ausländische Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich
In diesen Fällen ist für die Beurteilung der Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug sowie zur Abfuhr der Kommunalsteuer entscheidend, ob der ausländische Arbeitgeber über eine lohnsteuerliche Betriebsstätte (§ 81 EStG) bzw Betriebsstätte iSd § 29 BAO iVm § 4 KommSt (eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebs dient: § 29 BAO) in Österreich verfügt.
Einkommensteuer/Lohnsteuer
a) Mit Be...