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PV-Info 11, November 2007, Seite 34

Rückwirkende Anhebung des individuellen Existenzminimums?

Mag. Andreas Gerhartl

Fraglich war, ob im finanzbehördlichen Exekutionsverfahren eine rückwirkende Anhebung des Existenzminimums in Betracht kommt. Der VwGH entschied, wie im gerichtlichen Exekutionsverfahren könne auch in seinem finanzbehördlichen Gegenstück eine solche Erhöhung nur pro futuro erfolgen. Dabei handelt es sich um die erste Rechtsprechung eines Höchstgerichts zu dieser Frage ().

Sachverhalt

Gegen den Beschwerdeführer wurde vom Finanzamt ein Exekutionsverfahren auf seinen Pensionsanspruch bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) betrieben. Im Zuge dieses Verfahrens stellte er am beim Finanzamt wegen seines krankheitsbedingten Mehraufwands von € 500,– monatlich einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Freibetrags S. 35(Existenzminimum). Der unabhängige Finanzsenat (UFS) als Berufungsbehörde erhöhte den monatlichen Freibetrag in der Folge ab um € 350,–.

Rechtsfrage

Im Verfahren vor dem VwGH war strittig, ab welchem Datum der Freibetrag zu erhöhen gewesen wäre. Der Beschwerdeführer meinte, diese Erhöhung hätte rückwirkend mit dem Zeitpunkt der Antragstellung, allenfalls mit dem Datum der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheids () eintreten müssen. Als spätes...

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