Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückwirkende Anhebung des individuellen Existenzminimums?
Fraglich war, ob im finanzbehördlichen Exekutionsverfahren eine rückwirkende Anhebung des Existenzminimums in Betracht kommt. Der VwGH entschied, wie im gerichtlichen Exekutionsverfahren könne auch in seinem finanzbehördlichen Gegenstück eine solche Erhöhung nur pro futuro erfolgen. Dabei handelt es sich um die erste Rechtsprechung eines Höchstgerichts zu dieser Frage ().
Sachverhalt
Gegen den Beschwerdeführer wurde vom Finanzamt ein Exekutionsverfahren auf seinen Pensionsanspruch bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) betrieben. Im Zuge dieses Verfahrens stellte er am beim Finanzamt wegen seines krankheitsbedingten Mehraufwands von € 500,– monatlich einen Antrag auf Erhöhung des unpfändbaren Freibetrags S. 35(Existenzminimum). Der unabhängige Finanzsenat (UFS) als Berufungsbehörde erhöhte den monatlichen Freibetrag in der Folge ab um € 350,–.
Rechtsfrage
Im Verfahren vor dem VwGH war strittig, ab welchem Datum der Freibetrag zu erhöhen gewesen wäre. Der Beschwerdeführer meinte, diese Erhöhung hätte rückwirkend mit dem Zeitpunkt der Antragstellung, allenfalls mit dem Datum der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheids () eintreten müssen. Als spätes...