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VwGH-Entscheidungen zu Fragen der Beitragsvorschreibung
Im folgenden Beitrag werden einige zentrale, für die Praxis bedeutsame Aussagen aus Entscheidungen des VwGH zu Fragen, die sich aus der Vorschreibung von Sozialversicherungsbeiträgen ergeben, dargestellt.
Beitragszuschlag setzt verspätete Beitragsentrichtung voraus
Die Rechtsauffassung, dass es für die Festsetzung eines Beitragszuschlags nicht darauf ankomme, dass der Arbeitgeber mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen tatsächlich in Verzug ist, lässt sich mit dem Gesetzeswortlaut nicht in Einklang bringen. Dies gilt auch im Lohnsummenverfahren, in dem der Arbeitgeber als Beitragsschuldner die Sozialversicherungsbeiträge von der Gesamtsumme der im Beitragszeitraum gebührenden Entgelte zu ermitteln und unaufgefordert an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu leisten hat. Auch in diesem Verfahren ist feststellbar, ob und in welchem Umfang der Beitragsschuldner seiner Verpflichtung nachgekommen oder aber mit Beiträgen in Verzug geraten ist. Der Umstand, dass im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung eine Zuordnung der geleisteten Beiträge zu einzelnen Dienstnehmern nicht möglich ist, kann daher nicht dazu führen, dass trotz vollständiger Beitragsentrichtung allein aufgrun...