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PV-Info 11, November 2007, Seite 11

Avisomeldung – häufig gestellte Fragen

Hannes Holzinger

Im Folgenden finden Sie für die Praxis wichtige Punkte im Bereich der Mindestangaben-Anmeldung (Avisomeldung) übersichtlich in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst.

Hannes Holzinger ist Mitarbeiter der Versicherungsabteilung der NÖGKK.

Wie kann ich gegenüber den Kontrollorganen nachweisen, dass ich die Mindestangaben-Anmeldung erstattet habe?

  • ELDA-Meldung mit Lizenz: ELDA-Empfangsbestätigung .

  • ELDA-Meldung ohne Lizenz: Protokollnummer.

  • Anmeldung über Telefon: Übertragungsnummer.

  • Anmeldung per Fax: Sendeprotokoll.

Haben die Kontrollorgane der Sozialversicherung (SV) bzw der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) Zugriff auf die Meldedatenbank?

  • Ja.

  • Grundsätzlich: Dokumentation des Zeitpunkts der Meldungserstattung.

  • Post oder Bote: Tag des Einlangens.

  • Keine weiterführenden Informationen.

Ändern sich auch die Abmeldefristen?

  • Nein – wie bisher sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung.

  • Achtung: bisher gewährte Fristerstreckungen fallen weg!

S. 12 Muss ich dem jeweiligen Dienstnehmer die erfolgte Mindestangaben-Anmeldung nachweisen?

  • Nein.

  • Bestätigung der Vollmeldung – wie bisher – notwe...

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