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Avisomeldung – häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie für die Praxis wichtige Punkte im Bereich der Mindestangaben-Anmeldung (Avisomeldung) übersichtlich in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst.
Hannes Holzinger ist Mitarbeiter der Versicherungsabteilung der NÖGKK.
Wie kann ich gegenüber den Kontrollorganen nachweisen, dass ich die Mindestangaben-Anmeldung erstattet habe?
ELDA-Meldung mit Lizenz: ELDA-Empfangsbestätigung .
ELDA-Meldung ohne Lizenz: Protokollnummer.
Anmeldung über Telefon: Übertragungsnummer.
Anmeldung per Fax: Sendeprotokoll.
Haben die Kontrollorgane der Sozialversicherung (SV) bzw der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) Zugriff auf die Meldedatenbank?
Ja.
Grundsätzlich: Dokumentation des Zeitpunkts der Meldungserstattung.
Post oder Bote: Tag des Einlangens.
Keine weiterführenden Informationen.
Ändern sich auch die Abmeldefristen?
Nein – wie bisher sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung.
Achtung: bisher gewährte Fristerstreckungen fallen weg!
S. 12 Muss ich dem jeweiligen Dienstnehmer die erfolgte Mindestangaben-Anmeldung nachweisen?
Nein.
Bestätigung der Vollmeldung – wie bisher – notwe...