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Nachträglicher Verzicht auf Dienstzeugnis
Ein Verzicht auf die Ausstellung eines Dienstzeugnisses ist nach Beendigung des Dienstverhältnisses zulässig, sobald die für ein Dienstverhältnis typische Drucksituation weggefallen ist. ()
Sachverhalt
Zwischen einem Unternehmer und einem ehemaligen Mitarbeiter wurde eineinhalb Jahre nach dessen Austritt ein Vergleich über behauptete offene Ansprüche abgeschlossen, in dem festgehalten wurde, dass „sämtliche gegenseitigen Forderungen verglichen und bereinigt“ seien.
Einige Zeit später verlangte der ehemalige Mitarbeiter die Ausstellung eines Dienstzeugnisses.
Der Unternehmer verweigerte das Dienstzeugnis mit dem Hinweis auf den zuvor abgeschlossenen Vergleich.
Der ehemalige Mitarbeiter wendete ein, dass er durch den Vergleich keinesfalls auf das Dienstzeugnis verzichtet habe. Abgesehen davon sei ein diesbezüglicher Verzicht arbeitsrechtlich ohnehin unwirksam.
Entscheidung
Ein Verzicht auf unabdingbare Ansprüche eines Arbeitnehmers ist unwirksam, solange sich dieser in der typischen Unterlegenheitsposition als Arbeitnehmer befindet („Drucktheorie“). Sobald die für ein Dienstverhältnis typische Drucksituation weggefallen ist, ist ein Verzicht zu...