Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
SV-Pflicht von Reisekosten bei freien Dienstnehmern
Die Gebietskrankenkassen haben sich nun darauf festgelegt, dass ab Reisekostenersätze an freie Dienstnehmer ohne belegmäßigen Nachweis der Aufwendungen jedenfalls SV-pflichtig sind.
Festlegung der bundesweiten Vollzugspraxis
Die Gebietskrankenkassen haben sich bei der Referentenbesprechung am darauf geeinigt, die Entscheidung des VwGH zur SVPflicht der Reisekosten bei freien Dienstnehmern1) rückwirkend ab umzusetzen.
1) Die Entscheidung VwGH 15.3.2005, 2001/08/0176 besagt im Wesentlichen, dass jene sozialversicherungsrechtlichen Befreiungen, die im § 49 Abs 3 ASVG an die lohnsteuerliche Behandlung gekoppelt sind, für freie Dienstnehmer nicht anwendbar sein können, da freie Dienstnehmer von vornherein nicht der Lohnsteuer unterliegen. Dies trifft insbesondere auf Kilometergelder, Tagesgelder und pauschale Nächtigungsvergütungen zu.
Praktische Auswirkungen
Damit sind für Beitragszeiträume ab Reisekostenersätze an freie Dienstnehmer jedenfalls SV-pflichtig, sofern es sich um pauschalierte Ersätze – dh Ersätze für nicht belegmäßig nachgewiesene Aufwendungen – handelt (zB Kilometergelder, Tagesgeldsätze, pauschale Nächtigungsgelder).
Beispiel 1
Ein freier Dienstneh...