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Elektronische Übermittlung der Kommunalsteuererklärung
Die Kommunalsteuererklärung kann und muss aufgrund einer gesetzlichen Änderung künftig elektronisch übermittelt werden. Durch eine aktuelle Verordnung werden die näheren Details zur technischen Abwicklung der Übermittlung geregelt.
Was ist künftig zu beachten?
In einer Verordnung des Finanzministeriums (BGBl II 2005/257, ausgegeben am ) werden die konkreten Einzelheiten über die elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen näher dargestellt. Es kommt gegenüber der bisherigen Abwicklung zu nachstehenden Vereinfachungen:
S. 8Jährliche Bemessungsgrundlage
In der Kommunalsteuererklärung ist künftig keine Aufgliederung nach Monaten notwendig. Die Erklärung hat stattdessen die gesamte auf das Unternehmen entfallende jährliche Bemessungsgrundlage samt der Aufteilung auf die beteiligten Gemeinden zu enthalten.
Übermittlung mittels FinanzOnline
Außerdem wurde von der Papierform auf elektronische Übermittlung im Wege von FinanzOnline umgestellt, was zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Abwicklung führen soll.
Nur mehr eine einzige Kommunalsteuererklärung
Die elektronische Übermittlung hat für Unternehmer mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden den Vorteil, dass sie nur mehr eine K...