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Anhebung von Pendlerpauschale und Kilometergeld
Unlängst wurde im Parlament die gesetzliche Erhöhung des Pendlerpauschales und des Kilometergeldes beschlossen. Die Anhebung des Pendlerpauschales erfolgt mit . Die Anhebung des Kilometergeldes wird hingegen bereits nach Veröffentlichung des neuen Gesetzes gelten.
Pendlerpauschale ab 2006
Verglichen mit den derzeitigen Werten sind ab folgende Pendlerpauschalbeträge vorgesehen:
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Jährliche Beiträge (in EUR) | 2005 | 2006 | |
---|---|---|---|
Kleines Pendlerpauschale | 20-40 km | 450,- | 495,- |
40-60 km | 891,- | 981,- | |
über 60 km | 1.332,- | 1.467,- | |
Großes Pendlerpauschale | 2-20 km | 243,- | 270,- |
20-40 km | 972,- | 1.071,- | |
40-60 km | 1.692,- | 1.863,- | |
über 60 km | 2.421,- | 2.664,- |
Höheres Kilometergeld
Die Erhöhung des Kilometergeldes erfolgt – anders als ursprünglich geplant – nicht erst mit Wirkung 2006, sondern sofort mit Veröffentlichung des neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt.1)
Das Kilometergeld soll demnach – verglichen mit den bisherigen Werten – betragen:
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(in EUR) | bisher | ab Herbst 2005 1) |
---|---|---|
Pkw und Kombi | 0,356 | 0,376 |
Motor(fahr)räder | 0,113 | 0,119 |
Motorräder über 250 cm 3 | 0,201 | 0,212 |
pro mitbeförderte Person | 0,043 | 0,045 |
1) Das In-Kraft-Treten ist in den kommenden Wochen zu erwarten. Sobald die neuen Kilometergeldsätze gelten,werden wir darüber auf www.pv-info.attagesakt...