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PV-Info 9, September 2006, Seite 8

Aufrundung des Kilometergeldes auch bei Betriebsausgaben

PV-Info Redaktion

Im kürzlich veröffentlichten 1. ESt-Wartungserlass 2006 des BMF ist der Hinweis enthalten, dass auch für die Betriebsausgaben die in der Reisegebührenvorschrift (mit drei Nachkommastellen) vorgesehenen Kilometergeldbeträge auf volle Cent aufgerundet werden dürfen.

Aufrundung des Kilometergeldes in der Lohnverrechnung

Seit 2002 – dem Jahr der Euro-Umstellung – wird es von der Finanzverwaltung akzeptiert, dass die – in der Reisegebührenvorschrift mit drei Nachkommastellen vorgesehenen – Kilometergeldsätze in der Lohnverrechnung auf volle Cent aufgerundet werden dürfen. 1 ) Beispiel: Aufrundung des Kilometergeldsatzes für PKW von € 0,376 auf € 0,38. 2 )

Aufrundung des Kilometergeldes bei den Werbungskosten

Seit 2005 ist die Aufrundung auch für die Geltendmachung von Werbungskosten durch Arbeitnehmer in der Arbeitnehmerveranlagung zulässig. 3 )

Neu: Aufrundung des Kilometergeldes auch bei Selbständigen

Nun hat das Finanzministerium im aktuellen Wartungserlass zu den Einkommensteuerrichtlinien 4 ) klargestellt, dass die Kilometergeldsätze auch für...

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