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PV-Info 4, April 2006, Seite 22

Gesetzliche Änderungen bei den Bauarbeitern ab 1. 5. 2006

Rudolf Grafeneder

Mit kommt es im Bereich des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes zu einigen wesentlichen Änderungen. Diese werden im folgenden Gastbeitrag anhand von Beispielen dargestellt.

Gastbeitrag von Herrn Rudolf Grafeneder, seit 1986 im Bereich Personalverrechnung in einem der größten privaten Bauunternehmen tätig,
Vortragender an der Akademie der Wirtschaftstreuhänder.

Neu ab : Monatlicher Zuschlagszeitraum

Der Zuschlagszeitraum (bisher volle 4 oder 5 Wochen 1 )) wird ab auf den Kalendermonat umgestellt . Damit wird nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung erzielt, sondern auch der Informationsaustausch zwischen Arbeitgeber und der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) beschleunigt .

1) Rechtslage bis 30. 4. 2006: Der Zuschlagszeitraum umfasst die Kalenderwoche, in die der Erste eines Monats fällt , und die folgenden vollen Kalenderwochen des Monats.

Dazu ein Beispiel anhand des Zuschlagszeitraums für März 2006:

2) Der Arbeitgeber hat für jeden Zuschlagszeitraum von jedem beschäftigten Arbeitnehmer wichtige Daten , wie zB

  • Lohnänderungen, Urlaub, Eintritt, Austritt usw

der BUAK zwischen dem 1. ...

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