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Die neue EU-Sozialrechtsverordnung 883/04
Die Verordnung (EWG) 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit wird bald von der neuen EU-Verordnung 883/04 abgelöst werden. Diese wird ab dem Tag des In-Kraft-Tretens der vorgesehenen Durchführungsverordnung wirksam (voraussichtlich noch 2006 oder 2007). Vorausblickend sollen in diesem Gastbeitrag die wesentlichen Grundsätze der künftigen Verordnung dargestellt werden. Insbesondere werden dabei jene Punkte hervorgehoben, in denen sich für die Personalverrechnungspraxis relevante Änderungen gegenüber der aktuellen Verordnung (EWG) 1408/71 ergeben.
Gastbeitrag von Mag. Monika Kunesch, Steuerberaterin, Geschäftsführerin von Leitner + Leitner, Wien. Tätigkeitsschwerpunkte: Personalrecht, internationales Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht. Fachvortragende auf dem Gebiet der Personalverrechnung
Einfachversicherung und Territorialitätsprinzip
Die beiden zentralen Grundsätze der Verordnung (VO) (EWG) 1408/71 bleiben unverändert, nämlich
das Prinzip der Einfachversicherung und
das Territorialitätsprinzip .
Gibt es neue Bestimmungen für Entsendungen?
Nach Artikel 12 der VO 883/04 wird die derzeitig...