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PV-Info 4, April 2006, Seite 14

Gesetzliche Regelung des Ausbildungskostenrückersatzes und der Konkurrenzklausel für Arbeiter

Dr. Thomas Rauch

Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch, Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.

Konkurrenzklausel für Arbeiter

Die Konkurrenzklausel wurde nunmehr auch für die dem AVRAG unterliegenden volljährigen Arbeitnehmer gesetzlich verankert (§ 2c AVRAG). Die Regelungen entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Bestimmungen für die Angestellten (§§ 36, 37 und 38 AngG). Die Vereinbarung einer Konkurrenzklausel mit einem Arbeiter war bisher nur auf der Grundlage einer Entscheidung des OGH zulässig. 1 )

Neu ist jedoch die Einführung einer Entgeltgrenze für die Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln bei Arbeitern und bei Angestellten. Demnach ist die mit Arbeitern oder Angestellten vereinbarte Konkurrenzklausel rechtsunwirksam, wenn das für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührende Entgelt das 17-fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht übersteigt (§ 2c Abs 2 AVRAG, § 36 Abs 2 AngG). Dieser Wert wird jedes Jahr automatisch angepasst (im Jahr 2006: € 2.125,–).

1) OGH 9 ...

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