Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
SV-Abkommen anhand des Beispiels Bulgarien
Österreich schließt immer wieder SV-Abkommen mit anderen Staaten ab, in denen insbesondere die SV-rechtliche Zuständigkeit (zB im Falle von Auslandsentsendungen) geregelt wird. Das am in Kraft getretene Abkommen mit Bulgarien möchten wir zum Anlass nehmen, um über allgemein interessante Fragen zu den SV-Abkommen mit Nicht-EU-/EWR-Staaten zu berichten.
SoSi-Abkommen Bulgarien
Seit gilt das neue Sozialversicherungsabkommen mit Bulgarien. 1 ) Das Abkommen umfasst, sowie auch die meisten anderen SV-Abkommen, alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie das Arbeitslosengeld) und enthält insbesondere Regelungen über
die SV-rechtliche Zuständigkeit (zB im Falle von Erwerbstätigkeiten in beiden Staaten oder bei Entsendungen),
die Sachleistungsaushilfe im Krankheitsfall (zB bei dienstlicher Entsendung, Urlaub etc) sowie
die gegenseitige Anrechnung von im anderen Staat zurückgelegten Pensionsversicherungszeiten .
1) Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Soziale Sicherheit, BGBl III 2006/61, samt Durchführungsvereinbarung, BGBl III 2006/62.
S. 8Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften
Zur Frage der SV-rechtlichen Zuständig...