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PV-Info 4, April 2006, Seite 7

SV-Abkommen anhand des Beispiels Bulgarien

PV-Info Redaktion

Österreich schließt immer wieder SV-Abkommen mit anderen Staaten ab, in denen insbesondere die SV-rechtliche Zuständigkeit (zB im Falle von Auslandsentsendungen) geregelt wird. Das am in Kraft getretene Abkommen mit Bulgarien möchten wir zum Anlass nehmen, um über allgemein interessante Fragen zu den SV-Abkommen mit Nicht-EU-/EWR-Staaten zu berichten.

SoSi-Abkommen Bulgarien

Seit gilt das neue Sozialversicherungsabkommen mit Bulgarien. 1 ) Das Abkommen umfasst, sowie auch die meisten anderen SV-Abkommen, alle Zweige der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie das Arbeitslosengeld) und enthält insbesondere Regelungen über

  • die SV-rechtliche Zuständigkeit (zB im Falle von Erwerbstätigkeiten in beiden Staaten oder bei Entsendungen),

  • die Sachleistungsaushilfe im Krankheitsfall (zB bei dienstlicher Entsendung, Urlaub etc) sowie

  • die gegenseitige Anrechnung von im anderen Staat zurückgelegten Pensionsversicherungszeiten .

1) Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Soziale Sicherheit, BGBl III 2006/61, samt Durchführungsvereinbarung, BGBl III 2006/62.

S. 8Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Zur Frage der SV-rechtlichen Zuständig...

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