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Neue arbeitsrechtliche Gesetze
In den vergangenen Wochen sind einige arbeitsrechtliche Gesetzesänderungen im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und damit in Kraft getreten. Der folgende Artikel bietet einen kurzen Überblick über diese einschlägigen Änderungen.
Einschränkung von Konkurrenzklauseln
Auch die schon seit langem geplante Einschränkung von dienstvertraglichen Konkurrenzklauseln auf „besser verdienende“ Personen 1 ) wurde nun gesetzlich endgültig realisiert:
S. 7Die Vereinbarung einer Konkurrenzklausel (für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses) ist - abgesehen von den schon bisher geltenden Einschränkungen - jedenfalls unwirksam ,wenn das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt das 17-fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage (im Jahre 2006: € 2.125,-) nicht übersteigt (§ 36 Abs 2 AngG, § 2c Abs 2 AVRAG).
Diese gesetzliche Änderung ist
für Angestellte mit in Kraft getreten, 2 )
für Arbeiter mit in Kraft getreten. 3 )
Die Regelung kommt nur für Neufälle , dh alle ab dem In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung abgeschlossenen Vereinbarungen über eine Konkurrenzklausel , zur Anwendung.
1) Siehe PV-Info 1/2006, Seiten 11 f.
2) Änderung des Angestelltengesetzes durch BGBl I 2006/35 (ausgegeb...