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Neue arbeitsrechtliche Gesetze
In den vergangenen Wochen sind einige arbeitsrechtliche Gesetzesänderungen im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und damit in Kraft getreten. Der folgende Artikel bietet einen kurzen Überblick über diese einschlägigen Änderungen.
Erweiterungen der Familienhospizkarenz
Durch eine unlängst kundgemachte Novelle zum AVRAG 1 ) sind die schon lange geplanten Erweiterungen bei der Familienhospizkarenz 2 ) am in Kraft getreten. Es handelt sich um folgende gesetzliche Maßnahmen:
Erweiterter Personenkreis : Familienhospizkarenz ist seit dem Stichtag auch bei im Sterben liegenden Wahl- und Pflegeeltern und bei im Sterben liegenden oder schwersterkrankten leiblichen Kindern des Lebensgefährten und Stiefkindern (= bei leiblichen Kindern des anderen Ehegatten) möglich.
Erhöhte Anspruchsdauer bei schwersterkrankten Kindern : Für Familienhospizkarenzen, die ab für die Begleitung schwersterkrankter Kinder in Anspruch genommen werden, gilt eine erhöhte Anspruchsdauer, und zwar
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statt bisher 6 Monate pro Anlassfall (3 Monate + Verlängerungsmöglichkeit um weitere 3 Monate)
gilt nun eine höchstmögliche Gesamtdauer von 9 Monaten pro Anlassfall (5 Monate + Verlängerungsmöglichkeit um 4 Monat...