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AK-Umlage und WBF bei Altersteilzeit
Infolge einer VwGH-Entscheidung zur AK-Umlage bei Altersteilzeit haben die Gebietskrankenkassen ihre bisherige Rechtsansicht geändert. Der nachstehende Artikel zeigt die praktischen Auswirkungen.
Beitragsgrundlagengarantie bei Altersteilzeit
Geht ein Dienstnehmer in Altersteilzeit, sind die Sozialversicherungsbeiträge auf
Basis der Beitragsgrundlage vor der Altersteilzeit zu entrichten
(Beitragsgrundlagengarantie). 1 )
Dies gilt
nicht bloß für die „eigentlichen“ SV-Beiträge (Kranken-, Unfall-, Pensions-
und Arbeitslosenversicherungsbeiträge), sondern auch für alle Nebenbeiträge, wie
zB
AK-Umlage und
Wohnbauförderungsbeiträge.
Der Dienstgeber hat den zusätzlichen Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung, der sich aus der Beitragsgrundlagengarantie ergibt, zu übernehmen.
Geänderte Rechtsansicht
Bisher gingen die Gebietskrankenkassen davon aus, dass der Dienstgeber den –
infolge der Beitragsgrundlagengarantie – zusätzlich anfallenden Dienstnehmeranteil
auch hinsichtlich der Nebenbeiträge (AK-Umlage, Wohnbauförderung) tragen
müsse.
Genau in diesem Punkt kam es aber infolge einer VwG...