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PV-Info 8, August 2006, Seite 15

AK-Umlage und WBF bei Altersteilzeit

PV-Info Redaktion

Infolge einer VwGH-Entscheidung zur AK-Umlage bei Altersteilzeit haben die Gebietskrankenkassen ihre bisherige Rechtsansicht geändert. Der nachstehende Artikel zeigt die praktischen Auswirkungen.

Beitragsgrundlagengarantie bei Altersteilzeit

Geht ein Dienstnehmer in Altersteilzeit, sind die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der Beitragsgrundlage vor der Altersteilzeit zu entrichten (Beitragsgrundlagengarantie). 1 )
Dies gilt nicht bloß für die „eigentlichen“ SV-Beiträge (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge), sondern auch für alle Nebenbeiträge, wie zB

  • AK-Umlage und

  • Wohnbauförderungsbeiträge.

Der Dienstgeber hat den zusätzlichen Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung, der sich aus der Beitragsgrundlagengarantie ergibt, zu übernehmen.

Geänderte Rechtsansicht

Bisher gingen die Gebietskrankenkassen davon aus, dass der Dienstgeber den – infolge der Beitragsgrundlagengarantie – zusätzlich anfallenden Dienstnehmeranteil auch hinsichtlich der Nebenbeiträge (AK-Umlage, Wohnbauförderung) tragen müsse.
Genau in diesem Punkt kam es aber infolge einer VwG...

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