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Lohnabgabenrechtliche Behandlung von Weihnachtsgeschenken und Weihnachtsfeiern
Der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeiern) ist pro Dienstnehmer bis zu einem Betrag von höchstens € 365,– jährlich abgabenfrei. Für empfangene Sachzuwendungen (zB Weihnachtsgeschenke) sind zusätzlich € 186,– jährlich abgabenfrei.
Behandlung in der Lohnsteuer
Der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an einer Weihnachtsfeier sowie die dabei empfangenen üblichen Weihnachtsgeschenke sind lohnsteuerfrei , soweit
der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Weihnachtsfeier) € 365,– jährlich und
die dabei empfangenen Sachzuwendungen € 186,– jährlich
nicht übersteigen. 1)2)
1) Freibetrag; siehe § 3 Abs 1 Z 14 EStG und Rz 78 LStR 2002.
2) Ein diese Grenzen übersteigender Wert der Betriebsfeierteilnahme bzw der dabei erhaltenen Sachgeschenke ist lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und wird in der Regel als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs 1 und 2 EStG zu besteuern sein.
Die Abhaltung einer besonderen Betriebsfeier ist nicht Voraussetzung dafür, dass das Weihnachtsgeschenk im angemessenen Ausmaß steuerfrei ist. Auch ohne besondere Betriebsfeier ist die Verteilung von Weihnachtsgeschenken als Betriebsveranstaltung anzusehen.
Als ...