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Aktuelles aus dem 2. LStR-Wartungserlass 2006
Gerade rechtzeitig vor Drucklegung dieser Ausgabe ist der 2. Lohnsteuerrichtlinien – Wartungserlass 2006 veröffentlicht worden. Die für die Personalverrechnung interessanten Inhalte finden Sie nachstehend auszugsweise und nach den Randzahlen (Rz) geordnet. Die Inhalte sind ab generell anzuwenden. Sind nach Meinung der Finanzverwaltung die im Lohnsteuerprotokoll 2006 (siehe Seite 11) veröffentlichten Aussagen von allgemeiner Bedeutung, wurden diese in den nachstehenden Wartungserlass übernommen.
Vergleichssummenzahlung Rz 1102b
Diese Randzahl enthält ua Klarstellungen betreffend die für „Abfertigungsneufälle“ begünstigt zu versteuernden Vergleichsummenzahlungen und wie diese am Lohnzettel (L16) einzutragen sind.
Freiwillige Abfertigungen im Rahmen von Vergleichszahlungen Rz 1103
Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass ein Arbeitgeber, der sich von seinem Arbeitnehmer in Unfrieden trennt, aus freien Stücken eine Abfertigung zahlt, die über das Ausmaß der Vertragsregelung hinausgeht. Demnach entspricht eine solche Zahlung tatbestandsmäßig einer „Vergleichssumme“ im Sinne des § 67 Abs 8 lit a EStG.