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Aktuelles aus dem 2. LStR-Wartungserlass 2006
Gerade rechtzeitig vor Drucklegung dieser Ausgabe ist der 2. Lohnsteuerrichtlinien – Wartungserlass 2006 veröffentlicht worden. Die für die Personalverrechnung interessanten Inhalte finden Sie nachstehend auszugsweise und nach den Randzahlen (Rz) geordnet. Die Inhalte sind ab generell anzuwenden. Sind nach Meinung der Finanzverwaltung die im Lohnsteuerprotokoll 2006 (siehe Seite 11) veröffentlichten Aussagen von allgemeiner Bedeutung, wurden diese in den nachstehenden Wartungserlass übernommen.
S. 8Steuerliche Einstufung von Lehrenden und Vortragenden Rz 688c, 992 bis 993, 1012
Neuregelung der steuerlichen Einstufung von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden in Bildungseinrichtungen auf Basis von freien Dienstverträgen oder Werkverträgen:
Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 Abs 1 Z 5 EStG). Demnach gilt eine Person, die solche Bezüge erhält, als lohnsteuerlicher Arbeitnehmer und somit SV-rechtlicher Dienstnehmer.
Als vorgegebene Studien-, Lehr- oder Stundenpläne gelten:
Gesetzlich g...