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Weitergeltung des AuslBG für neue EU-Bürger
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz ist für Staatsangehörige der neuen EU-Staaten vorerst für drei weitere Jahre zu beachten.
Übergangsarrangement zur Ausländerbeschäftigung
Wie das Wirtschaftsministerium unlängst mitgeteilt hat, nimmt Österreich die laut EU-Recht längestens bis 2011 mögliche ArbeitsmarktÜbergangsfrist für neue EU-Bürger vorerst für drei weitere Jahre in Anspruch.
Somit ist bei Beschäftigung von Staatsangehörigen der seit neuen EU-Staaten , und zwar
Estland
Lettland
Litauen
Polen
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Ungarn
bis 2009 das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu beachten . 1)
Ob die Übergangsfrist dann im Jahre 2009 für weitere 2 Jahre (bis längstens 2011) beansprucht werden wird, ist derzeit noch offen.
1) Für Staatsangehörige von Malta und Zypern gilt das AuslBG hingegen seit 1. 5. 2004 nicht mehr.
EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien
Durch das geplante 2. EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz2) wird das Ausländerbeschäftigungsgesetz im Hinblick auf den künftigen EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens angepasst.
Bezüglich Bulgarien und Rumänien ist – ähnlich wie dies für die am beigetretenen Staaten gilt – ein stufenweis...