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PV-Info 3, März 2006, Seite 8

Weitergeltung des AuslBG für neue EU-Bürger

PV-Info Redaktion

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz ist für Staatsangehörige der neuen EU-Staaten vorerst für drei weitere Jahre zu beachten.

Übergangsarrangement zur Ausländerbeschäftigung

Wie das Wirtschaftsministerium unlängst mitgeteilt hat, nimmt Österreich die laut EU-Recht längestens bis 2011 mögliche ArbeitsmarktÜbergangsfrist für neue EU-Bürger vorerst für drei weitere Jahre in Anspruch.

Somit ist bei Beschäftigung von Staatsangehörigen der seit neuen EU-Staaten , und zwar

  • Estland

  • Lettland

  • Litauen

  • Polen

  • Slowakei

  • Slowenien

  • Tschechien

  • Ungarn

bis 2009 das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu beachten . 1)

Ob die Übergangsfrist dann im Jahre 2009 für weitere 2 Jahre (bis längstens 2011) beansprucht werden wird, ist derzeit noch offen.

1) Für Staatsangehörige von Malta und Zypern gilt das AuslBG hingegen seit 1. 5. 2004 nicht mehr.

EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien

Durch das geplante 2. EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz2) wird das Ausländerbeschäftigungsgesetz im Hinblick auf den künftigen EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens angepasst.

Bezüglich Bulgarien und Rumänien ist – ähnlich wie dies für die am beigetretenen Staaten gilt – ein stufenweis...

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