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PV-Info 2, Dezember 2005, Seite 24

Gesetzliche Änderungen bei den Bauarbeitern

Rudolf Grafeneder

Eine für den Baubereich wichtige Gesetzesnovelle sieht ua die zwingende Einbeziehung von Bauarbeitern, die nach Österreich entsendet werden, in das Urlaubssystem des BUAK vor.

Gastbeitrag von Herrn Rudolf Grafeneder, seit 1986 im Bereich Personalverrechnung
in einem der größten privaten Bauunternehmen tätig,
Vortragender an der Akademie der Wirtschaftstreuhänder.

Was ist das BUAG?

Bauarbeiter sind vom allgemeinen Urlaubsgesetz (UrlG) ausgenommen. Sie unterliegen dem eigens geschaffenen Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) .
Die Vollziehung des BUAG fällt in die Kompetenz der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Diese geht auf eine sozialpartnerschaftliche Einrichtung zurück, die gleichzeitig mit der Einführung des Urlaubsgesetzes für Bauarbeiter geschaffen worden war.

Wie funktioniert das BUAG?

Das Urlaubskassensystem ist darauf ausgerichtet, dass ein Bauarbeiter trotz saisonaler Unterbrechungen und auch bei häufigem Wechsel der Arbeitgeber einen Anspruch auf Urlaub erlangen kann :

  • Zur Finanzierung des Urlaubs ist im BUAG vorgesehen, dass (in der Regel) der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer pro Woche einen Zuschlag an die BUAK zu leisten ...

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