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PV-Info 2, Dezember 2005, Seite 13

Erweiterungen bei der Familienhospizkarenz

PV-Info Redaktion

Die Familienhospizkarenz zur Sterbebegleitung naher Angehöriger und Begleitung schwerst erkrankter Kinder soll durch eine vom Ministerrat beschlossene Gesetzesnovelle ab 2006 erweitert werden.

Erweiterungen ab 2006

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung 1) sieht folgende Änderungen vor:

  • Familienhospizkarenz auch für die Begleitung von Wahl- und Pflegeeltern.

  • Zeitliche Ausdehnung

    der möglichen Familienhospizkarenz für die

    Begleitung

    von

    schwerst erkrankten Kindern:

    Die Familienhospizkarenz wird in diesen Fällen

    • statt bisher maximal 3 Monate + Verlängerungsmöglichkeit auf insgesamt 6 Monate

    • künftig maximal 5 Monate + Verlängerungsmöglichkeit auf insgesamt 9 Monate betragen. Der Grund für diese Änderung liegt darin, dass bei Kindern bestimmte Therapieformen (zB Tumorbehandlung) oft länger als ein halbes Jahr dauern

1) Regierungsvorlage 18. 10. 2005, 1122 BlgNR 22. GP.

Unterstützungszahlungen

Begleitend sind Unterstützungszahlungen aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleichsfonds geplant:
Diese werden künftig bis zu einem gewichteten Haushaltsdurchschnittseinkommen von € 700,- (bisher € 500,–) monatlich gewährt.

In-Kraft-Treten der Änderungen

Die Änderungen sollen nach der p...

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