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SWK 6, 15. Februar 2012, Seite 330

BMF veröffentlicht Liebhabereirichtlinien 2012

Die Liebhabereirichtlinien (LRL) 2012, BMF-010203/0599-VI/6/2011, stellen einen Auslegungsbehelf zur Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993 i. d. F. BGBl. II Nr. 358/1997, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die überarbeiteten LRL fassen die geltenden Rechtsansichten zur Liebhabereibeurteilung zusammen. Sie basieren auf den LRL 1997 und berücksichtigen die in der Zwischenzeit erfolgten Änderungen durch Gesetze, Verordnung, Rechtsprechung und Erlässe (Richtlinien). Ab der Veranlagung 2012 sind die LRL 2012 generell anzuwenden. Bei Außenprüfungen für vergangene Veranlagungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2011) sind die LRL 2012 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten oder die LRL 1997 bzw. andere Erlässe, die Aussagen zur Liebhabereibeurteilung getroffen haben, günstigere Regelungen vorsahen. Aus den LRL 2012 können keine über die gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen der Liebhabereiverordnung hinausgehenden Rechte und Pflichten abgeleitet werden.

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