Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
SV-freier Fahrtkostenersatz bei Firmen-Kfz
Im vorigen Monat wurde in der PV-Info über SV-freie Fahrtkostenersätze für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berichtet. Ergänzend dazu soll nun die Sachlage darstellt werden, wenn der Dienstnehmer ein Firmen-Kfz für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwendet. In diesem Fall ist ein Teil des Sachbezugs SV-frei zu behandeln, und zwar in Höhe der sogenannten fiktiven Fahrtkosten.
Gesetzliche Grundlage
Die Einschränkung in § 49 Abs 3 Z 20 ASVG auf Fahrten mit Massenbeförderungsmitteln ist so zu verstehen, dass der Ersatz der Fahrtkosten insoweit beitragsfrei ist, als er die Kosten, die bei Benützung eines Massenbeförderungsmittels erwachsen wären, nicht übersteigt.
Fiktive Fahrtkosten bei Verwendung eines Firmen-Kfz
Wird einem Dienstnehmer ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, sind die fiktiven Kosten eines Massenbeförderungsmittels beitragsfrei zu belassen.
Denn die Überlassung des Fahrzeugs stellt einen Sachbezug dar, der Kosten eines Massenbeförderungsmittels gar nicht erst entstehen lässt, weshalb der Wert dieses Sachbezugs dem ...