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PV-Info 5, Mai 2006, Seite 7

Werkvertrag, freier Dienstvertrag oder echter Dienstvertrag? SV-rechtliche Einstufung anhand des Beispiels Callcenter-Agents

Dr. Martin Freudhofmeier

Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten für ein Unternehmen, vertraglich mit Personen zu kooperieren: den echten Dienstvertrag, den Werkvertrag sowie den freien Dienstvertrag. Neben der zivilrechtlichen Ausgestaltung ist in der Praxis insbesondere relevant, wie die Vertragsbeziehung „tatsächlich gelebt“ wird. Anhand des Beispiels Callcenter-Agents versucht der Autor nachstehend einige Überlegungen aus Sicht des Praktikers darzulegen, die auch für andere Personengruppen von Bedeutung sein können.

Gastbeitrag von Dr. Martin Freudhofmeier, Steuerberater in einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Wien.

Personengruppen in Callcentern

In Callcentern sind üblicherweise zwei unterschiedliche Gruppen von Personen tätig. Man unterscheidet jene Personen, die sogenannte „Inbound-Calls“ bearbeiten, und jene, die sogenannte „Outbound-Calls“ durchführen:

  • Unter „ Inbound-Calls “ versteht man die Entgegennahme von eingehenden Telefonaten wie zB Reklamationen, Bestellungen,weiters das Bearbeiten von Auskunftsersuchen, etc.

  • Unter „ Outbound-Calls “ versteht man...

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