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Neuerlicher Probemonat bei Wiedereintritt
Im Falle der Wiedereinstellung ist grundsätzlich wieder eine Probezeit möglich. ()
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer war vom bis als Gas-,Wasserund Zentralheizungsinstallateur bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung, weil dem Arbeitnehmer die Fahrt von seinem Wohnort zum Arbeitsort zu lange war.
Etwa 2 bis 3 Wochen nach dieser Beendigung bot ihm jedoch der Arbeitgeber neuerlich ein Dienstverhältnis an,welches am begann. Der Arbeitnehmer wurde vereinbarungsgemäß als Hilfsarbeiter beim Zuschneiden von Kunststofffensterrahmen beschäftigt.
Dieses zweite Dienstverhältnis wurde vom Arbeitgeber mit unter Hinweis auf die kollektivvertragliche Regelung ( „Der erste Monat gilt als Probemonat“ ) beendet.
Der Arbeitnehmer war der Meinung, dass beim zweiten Dienstverhältnis keine Probezeit mehr zur Anwendung kommen könne, weil beide Dienstverhältnisse zusammenzurechnen seien. Die Auflösung sei daher zu Unrecht erfolgt, sodass ihm Urlaubsersatzleistung und Kündigungsentschädigung für den Zeitraum bis zum zustünden.
Entscheidung
Die im konkreten Fall interessierenden Bestimmungen des KV-Arbei...