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Karenzierung des Dienstverhältnisses während Vorstandstätigkeit
Zeiten einer vertraglichen Karenzierung des Dienstverhältnisses sind für die gesetzliche Abfertigung („alt“) anzurechnen, soweit keine besondere Vereinbarung dazu getroffen wurde. ()
Sachverhalt
Ein Angestellter wurde zeitlich befristet zum Vorstandsmitglied bestellt. Für diesen Zeitraum wurde keine gesonderte Anstellungsvereinbarung getroffen, sondern das Gehalt und die Urlaubsansprüche wurden durchlaufend und stets gleich abgerechnet.
Auf die Vorstandstätigkeit folgte wieder die Beschäftigung als normaler Angestellter.
Als das Dienstverhältnis in der Folge beendet wurde, stellte sich die Frage, ob die Zeit der Vorstandstätigkeit für die gesetzliche Abfertigung als Dienstzeit mitzählt oder nicht.
Der Arbeitgeber verweigerte die Berücksichtigung der Zeit der Vorstandstätigkeit mit dem Argument, dass für Vorstände arbeitsrechtliche Vorschriften nicht anzuwenden seien.
Der Angestellte machte geltend, dass sein Dienstverhältnis während der Vorstandstätigkeit bloß karenziert und damit aufrecht gewesen sei. Infolge der bloßen Karenzierung sei die Zeit daher für die Abfertigung anzurechnen.
Entscheidung
S. 31 Die Frage, ob eine Karenzierung oder eine Unterbrechung...