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PV-Info 2, Februar 2006, Seite 26

Fragen und Antworten zum Dienstleistungsscheck

PV-Info Redaktion

Mit wurde der Dienstleistungsscheck für die Beschäftigung von Dienstnehmern mit haushaltstypischen einfachen Arbeiten in privaten Haushalten eingeführt. Dieser soll die Abfuhr von Sozialabgaben bei möglichst geringem Zeit- und Kostenaufwand und den Versicherungsschutz für die beschäftigten Personen gewährleisten. Im Folgenden finden Sie häufige Fragen zum Dienstleistungsscheck mit den dazugehörigen Antworten.

Für welche Dienstleistungen kommt der Dienstleistungsscheck in Frage?

Mit dem Dienstleistungsscheck können nur haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten entlohnt werden.

Beispiele:

  • Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, Geschirr),

  • Beaufsichtigung von Klein- oder Schulkindern,

  • Einkäufe von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens, Medikamenten (jedoch nicht deren Verabreichung),

  • Beheizung von Räumen,

  • einfache Gartenarbeiten (zB Laub kehren, Rasen mähen).

Der Dienstleistungsscheck kommt hingegen nicht in Betracht für

  • Tätigkeiten, die eine (längere) Ausbildung erfordern (zB Alten- und Krankenpflege),

  • „Mischverwendungen“ (Arbeit sowohl im Haushalt als auch im ...

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