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PV-Info 2, Februar 2006, Seite 23

Diskriminierende Auflösung während der Probezeit?

PV-Info Redaktion

Wird das Dienstverhältnis einer schwangeren Arbeitnehmerin wegen ihrer Schwangerschaft während der Probezeit gelöst, ist die Auflösung aufgrund unzulässiger Diskriminierung anfechtbar. Diese Aufsehen erregende Feststellung des Obersten Gerichtshofs ist von enormer Bedeutung, weil sie auch auf andere Diskriminierungsfälle (zB Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung etc) anwendbar ist.

Auflösung in der Probezeit

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung , 9 ObA 4/05m, ausgesprochen, dass die Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber wegen Schwangerschaft der Arbeitnehmerin auch während der Probezeit unzulässig ist. Die schwangere Arbeitnehmerin kann daher diesfalls die Beendigung innerhalb von 14 Tagen beim Arbeits- und Sozialgericht wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts anfechten, sofern sie die Schwangerschaft als Grund der Beendigung glaubhaft macht.

Achtung: Eine besondere zeitliche Nähe zwischen Schwangerschaftsmeldung und Auflösungserklärung wird idR ein starkes Indiz für das Vorliegen eines diskriminierenden Motivs darstellen.

S. 24 Beispiel 1

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